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Beförderungsbedingungen

Weitere Beförderungsbedingungen für den Sonderverkehr

  • Den Vorgaben der Sicherheitsunterweisung vor Fahrtbeginn ist Folge zu leisten.
  • Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
  • Grobe Verstöße gegenüber den Sicherheitsvorgaben oder die wiederholte Nichtbeachtung  der Anweisungen des Betriebspersonals führen zu einem Abbruch der Sonderfahrt. Dies ohne Kostenrückerstattung für die verkürzte Fahrtzeit.
  • Unvorhersehbare betriebliche Ereignisse können zu einer Einschränkung bzgl. der Strecken-nutzung oder zu einem Abbruch der Sonderfahrt führen. Im diesem Falle des Fahrtabbruchs erfolgt eine Kostenrückerstattung für die verkürzte Fahrtzeit.
  • Unvorhersehbare betriebliche Ereignisse können zu einer kurzfristigen Absage der Sonderfahrt durch die VAG führen. Im diesem Falle erfolgt eine vollumfängliche Kostenrückerstattung.  Dies auch für vereinbarte Zusatzleistungen, welche in Folge dieser kurzfristigen Absage, nicht in Anspruch genommen werden konnten.
  • Erhöhter Reinigungsaufwand wird mit € 30.-/ Stunde in Rechnung gestellt.
  • Reparaturarbeiten, in Folge mutwilliger Beschädigungen, werden mit € 50.-/ Stunde, zzgl. Materialaufwand, in Rechnung gestellt.
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