Sonderfahrt - Feiern mit der VAG
Deine Veranstaltung in einer historischen Straßenbahn
Ob Geburtstag, Hochzeit oder Betriebsausflug: Diese Location garantiert ein unvergessliches Erlebnis! Das hier ist keine gewöhnliche Stadtbahnfahrt: Die historischen Fahrzeuge sorgen für neugierige Blicke von außen und strahlende Gesichter von innen. Deine Buchung kannst du um zahlreiche Optionen ergänzen, die eine besondere Feier versprechen.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund notwendiger Instandsetzungsarbeiten am Verbandstyp-Beiwagen Nr. 135 (BW 135) ist dieser ab dem 23. Oktober 2024 vorübergehend außer Betrieb. Die Stilllegung bleibt bestehen, bis die beschädigten Radreifen ordnungsgemäß instandgesetzt wurden.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Entschuldigung für etwaige Unannehmlichkeiten.
Häufige Fragen
Warum kann ich den Buchungszeitraum nicht frei wählen?
Unser Buchungskalender richtet sich nach bestimmten betrieblichen Abläufen bei uns. Solltest du doch dringend einen anderen Zeitraum benötigen, kannst du im Feld für Anmerkungen deine Anfrage stellen.
Kann ich auch eigenes Essen und Trinken mitbringen?
Ja, das ist möglich – wir bitten aber darum, Müll (z.B. Verpackungsmaterial und Leergut) nach der Veranstaltung wieder mitzunehmen.
Darf die Personenanzahl auch die vorhandenen Sitzplätze überschreiten?
Im Partywagenbetrieb gilt, dass die Sitzplatzzahl auch die maximal zulässige Fahrgastzahl bedeutet.
Im Transferbetrieb (Fahrt von A nach B) und bei Stadtrundfahrten entspricht die maximal zulässige Fahrgastzahl der jeweiligen Gesamtzulassung (Sitzplätze + Stehplätze).
Können Gäste auch unterwegs zu- und aussteigen?
Ja, dies ist allerdings nur an Haltestellen und unter Einhaltung von betrieblichen Abläufen möglich.
Gibt es unterwegs die Möglichkeit, auf Toilette zu gehen?
Ja, an Endhaltestellen können Gäste die VAG-eigenen Toilettenanlagen nutzen.
Kann ich die Fahrt spontan verlängern, weil’s so schön ist?
Wir freuen uns, wenn die Party in Fahrt kommt – aufgrund von Dienstplänen ist eine spontane Verlängerung der Fahrt in der Regel nicht möglich.
Darf ich ein kommerzielles Event planen und dafür Eintrittskarten vertreiben?
Nein, dies ist nicht gestattet.
Wie sind die Stornierungsbedingungen?
Wir wissen, dass sich Pläne manchmal ändern. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Stornierungsgebühr 30 Tage vor dem Fahrttermin = 25% des Fahrpreises (ohne Berücksichtigung von eventuell vereinbarten, jedoch noch nicht abgerufenen Zusatzleistungen)
- Stornierungsgebühr 14 Tage vor dem Fahrttermin = 50% des Fahrpreises (ohne Berücksichtigung von eventuell vereinbarten, jedoch noch nicht abgerufenen Zusatzleistungen)
- Stornierungsgebühr unter 14 Tagen vor dem Fahrttermin = 100% des Fahrpreises (ohne Berücksichtigung von eventuell vereinbarten, jedoch noch nicht abgerufenen Zusatz-leistungen).
Welche weiteren Beförderungsbedingungen gibt es für den Sonderverkehr?
Spezifische Informationen zu den weiteren Beförderungsbedingungen im Sonderverkehr findest du hier.