Als VAG wollen wir unsere Fahrgäste verlässlich und pünktlich an ihr Ziel bringen. Manchmal klappt das leider nicht: Verspätungen und verpasste Anschlüsse sind nicht immer vermeidbar. In diesem Fall übernimmt die VAG für Inhaber:Innen der RegioKarte und des Deutschland-Tickets die entstandenen Taxikosten, alternativ auch die Kosten für Carsharing.
Alle Fahrgäste mit einer RegioKarte für Erwachsene (Übertragbar, Basis, Abo, Jahr, Job und JobTicket BW), bei VAG bestellte Deutschland-Tickets Erwachsene (Abo und Job) sowie schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung. Für andere RVF Fahrscheine und Deutschland-Tickets von Drittanbietern (z.B. DB Navigator) gibt es keine Erstattung.
Sie greift, wenn du dein Fahrziel aufgrund einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichst und das Verschulden bei der VAG liegt. Die Garantie gilt nur für Fahrten innerhalb des VAG-Netzes. Es darf dir keine andere geeignete Fahralternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung stehen. Bei Fahrten über das VAG-Netz hinaus greift ggf. die RVF-Mobilitätsgarantie.
Dafür nutzt du das Online-Formular mit Upload-Funktion. Wir benötigen dringend einen Scan oder eine Fotografie deiner Belege für den Fahrschein und die Taxi- oder Carsharing-Kosten. Nach Prüfung unsererseits erfolgt die Überweisung auf das von dir angegebene Bankkonto. Barauszahlung sowie eine Verrechnung mit dem Fahrscheinpreis sind ausgeschlossen.
Der Antrag muss innerhalb von 7 Tagen nach Eintreten des Garantiefalls bei uns eingetroffen sein.
Bei höherer Gewalt (Unwetter, Bombendrohung, Streik, etc.) sowie angekündigten Maßnahmen (Straßensperrungen, Baustellen etc.) besteht kein Erstattungsanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Fahrscheins bekannt war oder alternative Verbindungen verfügbar waren.