Fahrräder sicher abstellen
Du möchtest dein Rad sicher und vor Regen geschützt an einer Haltestelle oder am Bahnhof abstellen? Unsere Fahrradboxen und Fahrraddepots sind die sicherste Möglichkeit, das Rad in den täglichen Pendel-Weg zu integrieren.


Erfahre alles zu unseren günstigen Tarifen und wie du dein Rad flexibel mit Bus & Bahn kombinieren kannst.
Welches Angebot passt zu meiner Mobilität?
Wir bieten dir an zahlreichen Freiburger Straßenbahnhaltestellen und Bahnhöfen die Möglichkeit, dein Fahrrad sicher und trocken zu parken – je nach Standort entweder in einer Fahrradbox oder in einem Fahrraddepot.
Fahrradboxen
Eine Fahrradbox ist deine persönliche Garage für dein Fahrrad. Sie ist besonders geeignet für Pendler*innen, die ihr Fahrrad täglich an einem bestimmten Ort abstellen und die Abstellanlage allein für sich wünschen, sowie für Langzeitparker*innen, die ihr Rad über längere Zeiträume geschützt wissen möchten. Die Box wird nur von dir verwendet. Auch Kleidung oder Fahrradtaschen können hier sicher aufbewahrt werden.
Fahrraddepots
Ein Fahrraddepot ist eine Sammelgarage für 20 Fahrräder. Hier teilt sich dein Fahrrad also eine Garage mit anderen Fahrrädern. In modernen Doppelstockparkern kannst du dein Fahrrad sicher und flexibel abstellen.
Wähle den Tarif, der zu deiner Mobilität passt: buche deinen Stellplatz flexibel für einzelne Tage, oder fest für einen längeren Zeitraum (siehe Tarife). Die Fahrraddepots ermöglichen damit eine höhere Flexibilität als die Fahrradboxen.
Darüber hinaus gibt es am Freiburger Hauptbahnhof das Fahrrad-Parkhaus in der Radstation. Alle Infos dazu findest du hier »
Tarife
| 1 Tag | 1 Monat | 6 Monate | 12 Monate | ||
| Fahrradboxen | regulärer Preis | - | - | 60 € | 100 € |
| Fahrradboxen | Preis für Abo-Kund*innen | - | - | - | 80 € |
| Fahrraddepots | regulärer Preis | 1 € | 10 € | 50 € | 80 € |
| Fahrraddepots | Preis für Abo-Kund*innen | 1 € | 7 € | 40 € | 65 € |
*Wie du als RVF-Abokund*in einen Rabatt bekommst, erfährst du unter dem Reiter „Vorteile für Abo-Kund*innen des RVF“
Buchung eines Stellplatzes
So buchst du eine Fahrradbox:
- Formular unten auf der Webseite ausfüllen oder Mail an mehrmobilitaet@vagfr.de schreiben
- Box am gewünschten Standort frei: du bekommst einen Mietvertrag zugeschickt. Damit gehst du zum PlusPunkt, bezahlst die Kaution und bekommst den Schlüssel zur Box ausgehändigt.
- Alle Boxen am gewünschten Standort sind belegt: wir setzen dich gerne auf die Warteliste. Du wirst dann informiert, falls eine Box frei wird.
Zur Kündigung einer Fahrradbox, schreibe uns bitte ebenfalls an mehrmobilitaet@vagfr.de. Du bekommst dann die Kündigung zugeschickt. Damit gehst du wieder zum PlusPunkt, gibst den Schlüssel ab und bekommst deine Kaution zurück.
So buchst du einen Stellplatz im Fahrraddepot:
Einen Stellplatz im Fahrraddepot buchst du über die Buchungsplattform Conwee.
Du kannst den Stellplatz im Voraus am Laptop oder Smartphone buchen, oder direkt vor Ort am Smartphone.
Der Buchungszeitraum wird im Voraus festgelegt und bezahlt.
So buchst du einen Stellplatz:
- Registriere dich hier »
- Hinterlege ein Zahlungsmittel
- Hinterlege ggf. dein RVF-Abo um einen Rabatt zu bekommen
- Wähle auf der Karte das gewünschte Fahrraddepot und buche einen Platz
- Öffne das Fahrraddepot per Zugangscode, QR-Code oder mit deiner hinterlegten RVF-Chipkarte
- Stelle dein Fahrrad im Fahrraddepot ab und schließe es mit deinem Fahrradschloss an
- Schließe die Tür des Fahrraddepots
Verlängerung deiner Buchung: vor Ablauf deiner Buchung kannst du diese in deinem Conwee-Portal verlängern.
Um dein Fahrrad zu entnehmen: öffne das Fahrraddepot per Zugangscode, QR-Code oder mit der Chipkarte, entnehme dein Fahrrad und achte darauf, die Tür anschließend richtig zu verschließen.
Vorteile für Abo-Kund*innen des RVF
Wenn du Abokund*in beim RVF bist, beispielsweise mit einem Deutschlandticket oder einer Regiokarte, profitierst du von attraktiven Rabatten bei Fahrradboxen und Fahrraddepots (siehe Tarife).
Rabatte bei Fahrradboxen:
Gib beim Antrag für einen Mietvertrag deine Abo- oder Chipkartennummer an. Diese wird geprüft, und anschließend erhältst du die Fahrradbox zum rabattierten Preis.
Rabatte bei Fahrraddepots:
Gib auf der Buchungsplattform Conwee unter Profil à Rabattcodes deine Chipkartennummer ODER Abonummer in das jeweils dafür vorgesehene Feld ein. Dein Abo wird dann dauerhaft gespeichert, und du bekommst bei allen zukünftigen Langzeitbuchungen (1Woche, 6 Monate, 1 Jahr) einen Rabatt.
- Du hast eine Chipkarte: Die Chipkartennummer muss in folgendem Format eingegeben werden: 6067-xxxxxxxxx Bitte außer dem einen Bindestrich nach der 6067 keine weiteren Satzzeichen eingeben. Deine Chipkarte ist anschließend dauerhaft auf der Buchungsplattform gespeichert, und du kannst die Chipkarte zum Öffnen der Fahrraddepots verwenden, wenn du einen Stellplatz gebucht hast.
- Du hast keine Chipkarte: Bitte gib im zweiten Feld unten deine Abonummer ein. Diese findest du im Abo-Online Portal sowie auf persönlichen Anschreiben, und in der Wallet. Die Abonummer kann unterschiedlich aussehen, muss aber immer in folgendem Format eingegeben werden: 7xxxxxxx-x
Beispiele:
| Angezeigte Nummer | Eingabe in der App |
| 7xxxxxxx.01 | 7xxxxxxx-1 |
| 7xxxxxxx-01 | 7xxxxxxx-1 |
| 7xxxxxxx-0001 | 7xxxxxxx-1 |
| 7xxxxxxx | 7xxxxxxx-1 |
AGB's für die Fahrraddepots
1. Gegenstand und Verwender der AGB
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen [Freiburger Verkehrs AG, Besançonallee 99, 79111 Freiburg] (nachfolgend „Anbieter“) und Ihnen (nachfolgend „Mieter“), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung.
(2) Der Anbieter stellt dem Mieter zu den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fahrradstellplätze (im Folgenden auch „Stellplatz“ genannt) in Fahrradabstellanlagen gegen Entgelt zur Verfügung (im Folgenden „Mietvertrag“). Die Fahrradabstellanlagen sind Eigentum der Stadt Freiburg.
(3) Die Anmietung ist ausschließlich Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gestattet.
2. Buchungsplattform
(1) Der Anbieter vermarktet seine Leistungen ausschließlich online mittels Webanwendungen der CONWEE GmbH, Benzstraße 5, 41836 Hückelhoven (im Folgenden „CONWEE“).
(2) Vor Abschluss eines Mietvertrages mit dem Anbieter muss sich der Mieter auf der Buchungsplattform der CONWEE GmbH [https://conwee.mobile.fahrradparken.eu/] registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung finden sich hier [https://mobile.fahrradparken.eu/#/pages/profile]. Der Mieter kann, sobald verfügbar, die CONWEE-Applikation auf sein Endgerät laden. Die Applikation wird in den App-Shops Playstore (Google) und App-Store (Apple) erhältlich sein.
(3) Die Buchungs-Plattform der CONWEE wickelt für den Anbieter die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Mieter ab – vom Anlegen eines Kundenkontos über die Anzeige freier Kapazitäten, die Buchung von Stellplätzen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs bis zur Löschung des Kundenkontos.
(4) Erklärungen – insbesondere der Widerruf nach Ziffer 4, Mitteilungen nach Ziffer 8 Abs. 5 und die Kündigung nach Ziffer 12 – sind gegenüber CONWEE abzugeben.
(5) Der Anbieter haftet nicht für den Fall, dass die Buchungsplattform nicht zur Verfügung steht.
3. Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Mietvertrag wird geschlossen, indem der Mieter auf der Buchungsplattform bzw. der Applikation die Bestellung so durchführt, wie dort beschrieben, und ihm CONWEE die erfolgreiche Buchung per E-Mail, auf der Webseite oder der Applikation bestätigt.
(3) Die Möglichkeit der Buchung hängt von der Verfügbarkeit des Stellplatzes ab. Ein grundsätzlicher Anspruch des Mieters besteht nicht.
4. Widerrufsbelehrung
Dem Mieter steht das folgende Widerrufsrecht zu:
(1) Widerrufsrecht:
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, innerhalb derer Sie das Recht haben, den Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.
(1) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die CONWEE GmbH, Hauptstraße 164, 53639 Königswinter, Telefon: +49 2223 9147869, EMail: info@conwee.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(4) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Leistungen des Anbieters und Leistungsbeschränkungen
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Mieter den in der Applikation bezeichneten, gebuchten Stellplatz in der Anlage nach Abschluss der Buchung zugänglich zu machen und für die gebuchte Zeit zur Verfügung zu stellen.
(2) Es ist möglich, dass ein individueller Fahrradstellplatz für den gebuchten Zeitpunkt durch ein fremdes Fahrrad belegt ist, weil der Vormieter den Stellplatz nicht frei gemacht hat. Der Anbieter kann das nicht verhindern. In dem Falle ist der Anbieter zur Räumung berechtigt, siehe Ziffer 9.
(3) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass sich die Anlage während der gesamten Vertragslaufzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
(4) Dem Anbieter ist es vorbehalten, für Reinigungs- oder Wartungsarbeiten sowie für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung die Sammelschließanlage zu öffnen bzw. durch befugtes Personal öffnen zu lassen.
(5) Weder Bewachung noch Verwahrung des eingestellten Fahrrades sind Gegenstand des Vertrages. Der Anbieter übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen verursacht worden sind. Die Benutzung der Sammelschließanlage erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
(6) Der Anbieter haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten oder Beauftragten. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
6. Zahlung
(1) Der Mieter ist zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Preis wird auf der Webseite des Anbieters und/ oder der Applikation ausgewiesen und dem Mieter im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt. Die Preise sind Euro-Preise einschließlich der Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung ist mittels der im Zuge der Registrierung angebotenen Zahlungsmittel möglich. CONWEE nutzt zur Zahlungsabwicklung das Zahlungsmittel, das der Mieter aus den ihm angebotenen Zahlungsmitteln ausgewählt hat und für das der Mieter die notwendigen Daten in seinem Kundenkonto hinterlegt hat.
(3) Der Mieter ermächtigt CONWEE, das vom Mieter angegebene Zahlungsmittel zu belasten.
(4) CONWEE behält sich vor, dem Mieter für die bestellte Leistung nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten, beispielweise zur Absicherung des Kreditrisikos nur solche Zahlungsmittel, die der jeweiligen Bonität des Mieters entsprechen.
(5) Der Mieter ist zur Vorauszahlung verpflichtet. Das Konto des Mieters wird am Tag der Buchung belastet.
7. Rechnung
Der Mieter erhält elektronische Rechnungen. Elektronische Rechnungen werden dem Mieter in dem Kundenkonto der Applikation zur Verfügung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach der Buchung.
8. Nutzung und Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich den Stellplatz sowie die gesamte Anlage pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Beim Einstellen des Fahrrads nebst Zubehör hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.
(2) In Einzelfällen kann es vorkommen, dass der Anbieter angemessene Hinweise zur Nutzung einer Abstellanlage oder eines Stellplatzes vor Ort oder in der Applikation vorgibt, weil dies zur Nutzung bzw. aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Diesen Hinweisen ist Folge zu leisten.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, dem Anbieter Folgendes mitzuteilen: (a) Schäden des von ihm gebuchten Stellplatzes vor Einstellen des Fahrrads, (b) Schäden, die während seiner Mietzeit entstehen und (c) die Belegung eines individuellen Stellplatzes durch einen Vormieter bei Beginn der Mietzeit des Mieters. Der Mieter hat dies über die unter 4. Aufgeführten Kontaktangaben, oder dem Anbieter über kundenservice@vagfr.de mitzuteilen.
(4) Die Stellplätze des Anbieters bieten Diebstahlschutz durch verschlossene Türen, deren Öffnung grundsätzlich nur für andere Mieter*innen nach einer Registrierung möglich ist. Für die weitere Sicherung des eingestellten Fahrrads gegen Diebstahl ist der Mieter selbst verantwortlich. Das abgestellte Fahrrad ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.
(5) Die Stellplätze dürfen ausschließlich zum Abstellen von Fahrrädern genutzt werden. Ein Stellplatz darf zur selben Zeit jeweils nur durch ein Fahrrad belegt werden.
(6) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietdauer unter Berücksichtigung aller Umstände (z.B. mögliche Verspätungen) angemessen zu kalkulieren und entsprechend zu buchen.
(7) § 545 BGB besagt: „Wenn ein Mieter die gemietete Sache auch weiterhin benutzt, obwohl die Mietzeit abgelaufen ist, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.“ § 545 BGB wird für die Stellplätze des Anbieters ausgeschlossen.
(8) Die gewerbliche Nutzung der Fahrradabstellplätze ist untersagt.
(9) Eine Untervermietung ist dem Mieter nicht gestattet.
9. Räumung
(1) Der Mieter verpflichtet sich, seinen Platz in der Anlage zum Ablauf der Nutzungsdauer oder mit Wirksamwerden der Kündigung des Mietvertrages rechtzeitig zu räumen. Sollte der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, ist der Anbieter berechtigt, die Anlage auf Kosten des Mieters selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Der Mieter hat etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Anlage nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen. Der Mieter hat die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls ihn kein Verschulden trifft.
(2) Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist der Anbieter berechtigt, die Anlage ohne Zustimmung des Mieters selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der Verdacht der vertragswidrigen Nutzung bestätigen, ist der Anbieter berechtigt, die Anlage selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den Mieter kostenpflichtig, es sei denn, er hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.
(3) Nach Räumung der Anlage verwahrt der Anbieter die in Besitz genommenen Gegenstände längstens für 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum des Anbieters über. Der Anbieter behält sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen dem Mieter zur Last, wenn und soweit dieser die Verwahrung schuldhaft verursacht hat.
10. Mängel
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, vor oder während des Mietverhältnisses auftretende Mängel zu beseitigen, soweit er davon Kenntnis hat.
(2) Der Mieter ist für die Zeit, in welcher die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während die Tauglichkeit eingeschränkt ist, wird die Miete angemessen herabgesetzt. Die vorab zu viel entrichtete Miete ist dem Mieter zurückzuerstatten. Dies gilt jedoch nicht, soweit der Anbieter infolge einer unterlassenen Mangelanzeige des Mieters keine Abhilfe schaffen konnte.
(3) Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mangelanzeige des Mieters bei dem Anbieter eingegangen ist, sofern diese Anzeige berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, welches der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, verwendet, es sei denn, mit dem Mieter wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Mieter keine Entgelte berechnet.
(4) Ansprüche wegen Mängeln gegen den Anbieter stehen nur dem unmittelbaren Mieter zu und sind nicht abtretbar.
11. Haftungsbegrenzung
(1) In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten die Parteien (Anbieter und Mieter) Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:
a. bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine der Parteien eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
b. in anderen Fällen: nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieses Unterabsatzes b) liegt vor bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbeeinträchtigt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gemäß Absatz (1) für solche Mängel bleiben unbeeinträchtigt.
(4) Soweit die Haftung wirksam nach vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus Diebstahl, Raub, Beschädigung durch Dritte oder in Folge eines Unfalls oder höherer Gewalt entstanden sind. Es obliegt dem Mieter, sich für diese Fälle durch eine Versicherung abzusichern.
(6) Der Mieter haftet für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigung oder Beschädigung der Sammelschließanlage auch im Falle von einfacher oder leichter Fahrlässigkeit.
12. Verjährung
Ansprüche des Mieters verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch 36 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem die betreffend Leistung erbracht oder die betreffende Pflichtverletzung begangen wurde. Die hgesetzlichen Verjährungsregeln wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund von arglistiger Täuschung und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Für Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache gelten vorrangig die Regelungen in den Absätzen 10 und 11.
13. Laufzeit und Kündigung
(1) Mietverträge werden für eine feste Laufzeit geschlossen. Die Höchstmietdauer beträgt ein (1) Jahr, die Mindestmietdauer einen (1) Tag. Die Stornierung einer Buchung ist in Ziffer 4 geregelt.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB bleibt unbeeinträchtigt.
(3) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Anbieter liegt unter anderem dann vor,
c. wenn der Mieter bei Anlage seines Kundenkontos bewusst falsche Angaben macht,
d. wenn der Mieter innerhalb eines Zeitraums von drei (3) Monaten mindestens zweimal die gebuchte Mietdauer überschreitet, es sei denn der Mieter kann nachweisen, dass er die Überschreitung der Mietdauer nicht verschuldet hat,
e. wenn der Mieter Schäden an der Fahrradeinstellanlage verursacht hat, es sei denn der Mieter kann nachweisen, dass er den Schadenseintritt nicht verschuldet hat, oder
f. wenn der Mieter den Stellplatz unter Verletzung von Ziffer 8 Abs. (7) zweckwidrig nutzt,
g. wenn CONWEE nach Maßgabe ihrer Nutzungsbedingungen zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.
(4) Kündigt der Mieter außerordentlich, ist ihm die bezahlte Miete anteilig zurückzuerstatten. Der Anteil bemisst sich nach der bereits zurückliegenden Mietdauer bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes im Verhältnis zu der Zeit, welche das Mietverhältnis nach Eintritt des Kündigungsgrundes noch gedauert hätte.
(5) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Anbieters hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der von ihm entrichteten Miete. Der Anbieter muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er dadurch erspart, dass er die Anlage innerhalb der ursprünglichen Dauer des Mietverhältnisses anderweitig vermietet.
(6) Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die außerordentliche Kündigung des Mieters bei dem Anbieter eingegangen ist, sofern diese Kündigung berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, welches der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Mieter wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
14. Löschen des Kundenkontos
(1) Ist der Anbieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, kann er veranlassen, dass auch das Kundenkonto des Mieters gelöscht wird - mit der Folge, dass der Mieter zukünftig über die Buchungsplattform keine Fahrradabstellplätze mehr buchen kann.
(2) Der Mieter kann jederzeit sein Kundenkonto löschen. Seine Einträge, Buchungen und Vorauszahlungen verfallen dann.
15. Elektronische Kommunikation mit CONWEE
Der Mieter ist damit einverstanden, dass die gesamte Kommunikation, die das Vertragsverhältnis von Anbieter und Mieter betrifft, elektronisch geführt werden kann. Der Mieter ist verpflichtet, die Kommunikation mit CONWEE zu führen, sofern der Anbieter die Kommunikation mit dem Mieter nicht selbst übernimmt.
16. Änderungen der AGB, Anpassung von Preisen
(1) Änderungen an den AGB und oder den Preisen sind vorbehalten.
(2) Änderungen der AGB und der Preise werden dem Mieter per E-Mail mindestens sechs Wochen vor der Änderung bekanntgegeben.
(3) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Mieter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe keinen Widerspruch per E-Mail erhebt. Auf diese Rechtsfolge wird der Mieter bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen. Macht der Mieter von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen bzw. Preisen fortgeführt. Widerspricht der Mieter, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen per E-Mail oder in Textform zu kündigen.
17. Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Mieter gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder vollständig ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, bleiben alle übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Eine Vertragslücke ist entsprechend diesem Maßstab zu schließen.
Karte mit Fahrradboxen und -depots
Kontakt
Wir beraten dich gerne
Tel.: 0761 4511-500
E-Mail: mehrmobilitaet@vagfr.de