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FFP2-Masken-Pflicht und 3-G-Regel in Bussen und Bahnen und Seilbahn

| VAG Meldung

Die landesweite Regelung zum Tragen von FFP2- Masken oder eines vergleichbaren Standards (KN95 oder N95) wurde von der Landesregierung mit Wirkung zum Freitag, 28. Januar, auch auf die Fahrt in Bussen und Straßenbahnen ausgeweitet und gilt für alle Personen ab 18 Jahren dann in den Fahrzeugen der Freiburger Verkehrs AG (VAG). Gleiches gilt für in den Wartebereichen von Berg- und Talstation der Schauinslandbahn sowie in den Seilbahnkabinen.

Die bestehende 3-G-Regelung für Fahrgäste in Bussen, Bahnen und der Seilbahn gilt weiterhin.

 

 

 

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