Informationszugang nach LIFG
Zugänge zu Informationen auf unserer Webseite
Zu welchen Informationen der VAG Freiburg wünschen Sie Zugang? Eine Vielzahl an Informationen finden Sie hier - abrufbar als Links oder Downloads. Zudem können Sie formfrei einen Antrag auf Informationszugang entsprechend dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) stellen.
Antrag auf Informationszugang nach LIFG
Rechtsgrundlage
Ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber Unternehmen wie z. B. des Nahverkehrs gewährt das Landesinformationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg (LIFG).
Voraussetzungen
Jede natürliche (jeder Bürger) und juristische Person (z. B. Vereine oder Firmen) des Privatrechts hat Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen. Dies gilt für Personenvereinigungen (z. B. GbR) entsprechend.
Was kostet die Antragsbearbeitung?
Die Erteilung einfacher Auskünfte ist kostenlos. Je nach Verwaltungsaufwand können auch Gebühren und Auslagen erhoben werden (§ 10 LIFG).
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Sie können den Antrag mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form stellen. Wichtig ist, dass Sie die Informationen, die Ihnen zugänglich gemacht werden sollen, möglichst genau bezeichnen. Regelungen zu Antrag und Verfahren sind in § 7 LIFG, § 8 LIFG und § 9 LIFG enthalten. Der Antrag kann formfrei gestellt werden, die antragstellende Person muss identifizierbar sein.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Kontaktdaten zum Stellen eines Antrags
Postanschrift:
Freiburger Verkehrs AG
Besançonallee 99
79111 Freiburg
Per E-Mail:
E-Mail: kundenservice@vagfr.de