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Fahren ohne Fahrschein

Was passiert, wenn man “schwarzfährt”?

Durch Schwarzfahrer entstehen dem RVF jedes Jahr große finanziellen Einbußen in Millionenhöhe. Deswegen gilt: Wer ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist und von unseren Fahrausweisprüfern erwischt wird, zahlt mindestens 60 Euro, das so genannte Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) – ohne Wenn und Aber. Warum? Ganz einfach: Es ist unfair gegenüber den zahlenden Fahrgästen mit Fahrschein. Bei Vergessen oder Verlust bestimmter Fahrscheine gibt es jedoch Kulanzregelungen.

Monatskarte vergessen?

Wer seine RegioKarte oder Deutschland-Ticket vergessen hat, kann diese innerhalb einer Woche im VAG-Kundenzentrum Pluspunkt nachreichen (Bearbeitungsgebühr: 7 Euro). Dies gilt allerdings nur für persönliche Monatskarten wie das Deutschland-Ticket, die RegioKarte Abo persönlich, RegioKarte Schüler/Azubi, oder ein SemesterTicket.

Monatskarte verloren?

Bei Verlust einer persönlichen RegioKarte im Abonnement wird der bzw. die entsprechenden Monatsabschnitt(e) einmalig ersetzt. Gegen ein Bearbeitungsentgelt regelt das für dich das VAG AboCenter. Persönliche RegioKarten im Abonnement sind: wahlweise die RegioKarte Abo persönlich, die RegioKarte Job, das Deutschland-Ticket und das JobTicket BW sowie das SchülerAbo und das SemesterTicket mit Kaufbeleg.

Bei Verlust der RVF MobilitätsKarte (Deutschland-Ticket) wende dich an das VAG AboCenter, am besten per E-Mail an abo@vagfr.de mit deinem vollen Namen, Geburtsdatum und bestenfalls Abonummer. Du erhältst per Post eine neue Karte, das kostet 15 Euro. Du kannst auch im Kundenzentrum Pluspunkt eine Ersatzkarte erhalten.

 

Fragen zum erhöhten Beförderungsentgelt (EBE)?

In unserem Hilfeportal zum erhöhten Beförderungsentgelt haben wir Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen aufgeführt.

Du hast konkrete Fragen zu deinem individuellen Fall? 

Bitte wende dich direkt an den Fachbereich. Ruf einfach an, unter der Servicenummer  0761/4511-500 und lass dich durchstellen zur Abteilung für das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE).

Öffnungszeiten Büro Erhöhtes Beförderungsentgelt

Montag – Donnerstag 08.00 – 15.30 Uhr
Freitag – 08.00 – 13.30 Uhr

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