FAQs - Häufige Fragen
Finden Sie Antworten
In unsere FAQs ("frequently asked questions") finden Sie Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen nach unterschiedlichen Themenbereichen sortiert. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, können Sie gerne unsere Kundenzentren kontaktieren.
FAQ Tickets & Tarife
Sie haben Fragen zum RVF-Tarif?
Diesen Informationen liegt jeweils der aktuell gültige RVF-Gemeinschaftstarif (Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen) zugrunde, der ausschließlich verbindlich ist. Dort finden Sie alle detaillierten Regelungen zu den Fahrscheinen, die Sie an dieser Stelle oder unter Tickets nicht gefunden haben.
Wie finde ich die richtige Preisstufe für meinen Einzelfahrschein, meine 2x4-FahrtenKarte, meine PunkteKarte, meine REGIO24-Karte?
Das Verbundgebiet ist in 3 Tarifzonen (A, B und C) eingeteilt. Der Fahrpreis ("Preisstufe") bei Einzelfahrscheinen, Mehrfahrtenkarten und der TagesKarte richtet sich nach der Anzahl der durchfahrenen RVF-Tarifzonen.
Wenn sowohl Ihr Start als auch Ihr Fahrtziel in der Tarifzone A liegt, benötigen Sie eine Fahrschein der Preisstufe 1. Die Tarifzone A umfasst: Freiburg, Au, Gundelfingen, Horben, Merzhausen und Umkirch.
Bei Fahrten, die in Freiburg (+ Au, Gundelfingen, Horben, Merzhausen und Umkirch) beginnen gilt:
- Preisstufe 2 für Fahrten in Orte in der Tarifzone B
- Preisstufe 3 für Fahrten in Orte in der Tarifzone C
Wenn Sie wissen wollen, was Ihre Fahrkarte zur Fahrt zwischen beliebigen Orten im Regio-Verkehrsverbund Freiburg kostet, nutzen Sie einfach den Tarifrechner des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF).
Fahrscheinautomaten haben immer ein Ortszielverzeichnis anhand dessen Sie die richtige Preisstufe auswählen können.
Ich habe einen Einzelfahrschein gekauft oder nutze eine 2x4-FahrtenKarte bzw. eine PunkteKarte, darf ich meine Fahrt unterbrechen?
Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten (2x4-FahrtenKarte und PunkteKarte) sind ab Entwertung bzw. ab dem entwerteten Kauf zeitlich gestaffelt gültig. In der Preisstufe 1 beträgt die zur Verfügung stehende Fahrzeit 1 Stunde, in Preisstufe 2 entsprechend 2 Stunden und in Preisstufe 3 ganze 3 Stunden. Dadurch ist es möglich, die Fahrt zu unterbrechen, ohne dass man zur Weiterfahrt einen neuen Fahrschein lösen muss.
Preisstufe 1 mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Stunde
Preisstufe 2 mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Stunden
Preisstufe 3 mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Stunden
Die zeitliche Gültigkeit des Fahrscheins bezieht sich nach wie vor auf die Fahrt in Zielrichtung inklusive Umsteigen. Umweg-, Rund- und Rückfahrten sind weiterhin nicht gestattet und erfordern einen neuen Fahrschein.
Für welches Gebiet gilt meine RegioKarte?
Die RegioKarte gilt in allen in den Verbundtarif integrierten Verkehren des Regio-Verkehrsverbund Freiburg, d.h. in der Stadt Freiburg und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.
Gilt meine RegioKarte noch am 1. Tag des Folgemonats?
Alle kalendermonatsgebunden RegioKarten gelten bis einschließlich des ersten Werktages des folgenden Monats. Wenn dieser Werktag ein Samstag ist, gelten die Karten bis einschließlich des nächstfolgenden Werktages. Samstage zählen nicht als Werktage.
Kalendermonatsgebundene RegioKarten sind:
- RegioKarte Abo
- RegioKarte Basis
- RegioKarte Jahr
- RegioKarte Schüler/Azubi
- RegioKarte Kind
- RegioKarte Job
Bitte beachten Sie:
Für die tagesflexible RegioKarte Übertragbar gilt diese Regelung nicht, auch dann nicht, wenn deren Gültigkeitsbeginn und -ende genau mit dem Kalendermonat zusammenfällt.
Gültigkeit der kalendermonatsgebundenen Monatskarten
Angaben für das Jahr 2023:
Monatskarte Dezember 2022: bis 2. Januar 2023;
Monatskarte Januar: bis 1. Februar;
Monatskarte Februar: bis 1. März;
Monatskarte März: bis 3. April;
Monatskarte April: bis 2. Mai;
Monatskarte Mai: bis 1. Juni;
Monatskarte Juni: bis 3. Juli;
Monatskarte Juli: bis 1. August;
Monatskarte August: bis 1. September;
Monatskarte September: bis 2. Oktober;
Monatskarte Oktober: bis 2. November;
Monatskarte November: bis 1. Dezember;
Monatskarte Dezember: bis 2. Januar 2024
Wie lange gilt meine - tagesflexible - RegioKarte Übertragbar?
Die RegioKarte Übertragbar ist nicht an den Kalendermonat gebunden und gilt vom ersten Geltungstag bis zum gleichen Tag des Folgemonats 3:00 Uhr. Durch die unterschiedliche Monatslängen (28 bis 31 Tage) ergeben sich folgende Regelungen, wenn der erste Geltungstag der 31. eines Monats ist:
Grundsatz:
- Bei Karten mit einer Gültigkeit ab dem 31. einen Monats endet die Geltungsdauer am jeweils 1. des übernächsten Monats um 3.00 Uhr
Sonderfälle:
- Bei Karten mit Gültigkeit ab dem 31. Juli endet die Geltungsdauer am 31. August (3.00 Uhr)
- Bei Karten mit Gültigkeit ab dem 31. Dezember endet die Geltungsdauer am 31. Januar (3.00 Uhr)
- Bei Karten mit einer Gültigkeit ab dem 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer am 1. März (3.00 Uhr)
Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog-Beitrag: "Wie lang ist meine RegioKarte gültig?"
Welche RegioKarten haben eine Mitnahmeregelung?
Folgende RegioKarten haben eine Mitnahmeregelung:
- RegioKarte Übertragbar
- auch die persönliche tagesflexible RegioKarte -
- RegioKarte Abo (übertragbar oder persönlich)
- RegioKarte Jahr (übertragbar oder persönlich)
- RegioKarte Job
- SchülerAbo
Die Mitnahmeregelung gilt zu folgenden Zeiten:
- Sonntag: gesamter Kalendertag bis 3:00 Uhr des Folgetages
- gesetzliche Feiertage: gesamter Kalendertag bis 3:00 Uhr des Folgetages
Umfang der Mitnahmeregelung
- 1 Erwachsener und bis zu 4 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, bzw. alle eigenen Kinder (Nachweis durch Familienpass) im Alter von 6 bis 14 Jahren
- an Stelle eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden (max. jedoch 4 Hunde)
- in Zügen der DB nur in der 2. Klasse
Folgende RegioKarten berechtigen generell nicht zur Mitnahme weiterer Personen: RegioKarte Basis, RegioKarte Kind, RegioKarte Schüler/Azubi
Wo kann ich RVF-Fahrscheine bei der Freiburger Verkehrs AG kaufen?
- im VAG Kundenzentrum pluspunkt in der Salzstraße 3
- Im VAG Onlineshop
- als MobilTicket über die App VAG mobil
- an den Fahrscheinautomaten in den Bahnen
Sie erhalten dort Einzelfahrscheine, TagesKarten, 2x4Fahrtenkarten, RegioKarten (Monatskarten) sowie weitere Fahrscheine.
Sie können dort mit Münzen, Banknoten (bis 50 €), GeldKarte, girogo und der Bankkarte (girocard mit PIN) zahlen.
Die Zahlungsmöglichkeit mit Banknoten ist eingeschränkt vom zu zahlenden Betrag abhängig. - an 14 Automaten an verschiedenen Haltestellen. An diesen Haltestellen finden Sie einen Fahrscheinautomaten:
Alter Messplatz, Am Bischofskreuz, Berliner Allee, 2x Bertoldsbrunnen, Bissierstraße, Europaplatz, 2x Hauptbahnhof, Johanneskirche, Laßbergstraße, Moosweiher, Munzinger Straße, Paduaallee.
Sie erhalten dort Einzelfahrscheine, TagesKarten, 2x4-FahrtenKarten, RegioKarten (Monatskarten).
Sie können dort mit Münzen, Banknoten (bis 50 €) und der Bankkarte (girocard mit PIN) zahlen.
Die Zahlungsmöglichkeit mit Banknoten ist eingeschränkt vom zu zahlenden Betrag abhängig. - an über 60 Verkaufsstellen in der Stadt und einigen Umlandgemeinden, eine Verkaufsstelle befindet sich bestimmt in Ihrer Nähe!
- in den Bussen verkauft Ihnen das Fahrpersonal Einzelfahrscheine und TagesKarten.
Ab wann benötigt ein Kind einen Fahrschein?
Kinder werden unter 6 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.
Fahrpreise für Kinder gelten ab dem Alter von 6 bis 14 Jahren. Ab dem Alter von 15 Jahren gilt der Erwachsenentarif.
Was kostet die Fahrkarte für meinen Hund?
Für Hunde ist ein für die Fahrstrecke gültiger Einzelfahrschein oder eine Mehrfahrtenkarte für Kinder oder eine Zeitkarte (RegioKarte, mit Ausnahme der RegioKarte Schüler/Azubi) zu erwerben. Dies gilt auch für durch Zeitkarteninhaber mitgeführte Hunde.
Bei Fahrscheinen mit Mitnahmeregelungen (z.B. TagesKarte für 1 Person) kann anstelle eines Kindes jeweils ein Hund mitgenommen werden, maximal jedoch 4 Hunde.
Kann ich mein Fahrrad bei der VAG in Bussen & Bahnen mitnehmen?
Nein, Fahrräder dürfen bei der VAG nicht mitgenommen werden.
Eine Fahrradmitnahme ist auch bei allen anderen Busunternehmen im Regio-Verkehrsverbund Freiburg ausgeschlossen.
Informationen zu Kosten und Bedingungen der Fahrradmitnahme bei den Eisenbahnen (SWEG, DB) im RVF finden Sie hier.
Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis. Kann ich Busse und Bahnen im Regio-Verkehrsverbund Freiburg vergünstigt nutzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die in den RVF-Tarif integrierten Linien kostenlos nutzen. Details hierzu finden unter Nr. 8 der RVF-Tarifbestimmungen.
Weitere Fragen zu den Voraussetzungen beantwortet Ihnen Ihr örtlich zuständiges Versorgungsamt, das Ihren Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat.
Gilt das Baden-Württemberg-Ticket auch bei der Freiburger Verkehrs AG?
Das Baden-Württemberg-Ticket wird nach den Bestimmungen derBaden-Württemberg-Tarif GmbH (BW-Tarif GmbH) auf allen in den RVF-Tarif integrierten Linien anerkannt und gilt somit auch bei der Freiburger Verkehrs AG.
In den Anschlusstaxis des VAG Nachtverkehrs Safer Traffic und der Schauinslandbahn (keine RVF-Tarife) wird das Baden-Württemberg-Ticket nicht anerkannt, da diese Angeboten eigenen Tarife zugrunde liegen.
Was ist ein KombiTicket?
Unter KombiTicket versteht man die Kombination aus Eintrittskarte mit einem Fahrschein für den öffentlichen Nahverkehr im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF). Anders gesagt, Ihre Eintrittskarte für eine Veranstaltung gilt als Fahrschein in allen Bussen, Stadt-, S- und Regionalbahnen der 19 im RVF operierenden Verkehrsunternehmen.
VeranstaltungsTickets gelten einmalig für die Hin- und Rückfahrt zur Veranstaltung frühestens drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
Dauerhafte KombiTicketpartner finden Sie hier.
Kann ich eine Fahrkarte beim Busfahrer kaufen?
In den Bussen verkauft Ihnen das Fahrpersonal Einzelfahrscheine und TagesKarten.
Damit der Kauf reibungslos klappt, bitten wir Sie
- an der ersten Tür einzusteigen,
- den Geldbetrag möglichst passend bereitzuhalten (50 €-Geldscheine und größer können nicht gewechselt werden!) sowie
- das Wechselgeld vom Busfahrer sofort zu kontrollieren.
FAQ Allgemein
Allgemeine Fragen zur VAG oder rund ums Bus- und Bahnfahren?
Hier geben wir Ihnen Antworten auf allgemeine Fragen, die häufig an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Kundenzentren gerichtet werden.
Wo bekomme ich Auskunft zu meiner gewünschten Verbindung?
Die Fahrplanauskunft auf dieser Webseite bietet den Schnellzugriff auf Fahrten in Freiburg und Umgebung.
Von unterwegs ist die mobile Fahrplanauskunft über unsere VAG mobil App möglich. Sie zeigt überall und jederzeit die besten Verbindungen und Alternativrouten mit Bus und Bahn an.
Für die ausgewählte Verbindung kann man den passenden RVF-Tarif gleich aus der App heraus kaufen! Auf Ihrem Smartphone wird das MobilTicket zum digitalen Fahrschein.
Infos und Anmeldung zum MobilTicket finden Sie hier oder lesen Sie unseren Blockbeitrag "VAG mobil: Schnell zur richtigen Verbindung"
Aktuelle Fahrplanauskünfte bekommen Sie jederzeit telefonisch unter Telefon: 0761/4511-500 oder unter 01805/779966 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Min.)
Alle Zugänge greifen auf die Daten der landesweiten Fahrplanauskunft EFA zurück. Diese enthält alle Angaben zum öffentlichen Verkehr für ganz Deutschland und des angrenzenden Auslands. Auch Fernverkehrsverbindungen sind enthalten, Fernbusse sind noch nicht integriert.
Wie informiere ich mich über Störungen auf meiner genutzten Verbindung?
Trotz aller Sorgfalt können immer wieder unvorhersehbare Ereignisse (Verkehrsunfälle, Staus, Fahrzeugschäden, etc.) zu Verspätungen oder im Extremfall zu Ausfällen einzelner Fahrten führen. Die aktuelle Verspätungslage aller Stadtbahnlinien und Busse können Sie in der Fahrplanauskunft und der VAG mobil App abrufen. Geplante Abweichungen, z. B. durch Baustellen können Sie auf der Startseite www.vag-freiburg.de einsehen.
An wen wende ich mich bei verlorenen und vergessenen Gegenständen?
Fundsachen aus den Bussen, Bahnen und Haltestellen der VAG können Sie direkt an der Pforte im VAG Zentrum, Besançonallee 99 abholen. Weitere Informationen zum VAG Fundbüro finden Sie hier.
Kontakt Fundbüro
Telefon: 0761/4511-500
Telefax: 0761/4511-139
E-Mail: fundbuero(at)vagfr.de
Warum macht der Fahrer die Türen nicht mehr auf, wenn ich herbei eile und er mich gesehen hat?
Hier finden Sie einen ausführlichen Beitrag in unserem VAG Blog zum Thema "Vor der Nase weggefahren?"
Der Fahrer
- ist angehalten, den Fahrplan einzuhalten und muss somit versuchen, möglichst pünktlich an den Haltestellen abzufahren.
- fordert beim Schließen der Fahrzeugtüren das Signal für die freie Querung einer Gleis- oder Straßenkreuzung an und muss dann direkt losfahren.
Warum fahren auf meiner Linie ( z.B. Linie 5 ) immer nur die alten Straßenbahnen?
Das Straßenbahnnetz in Freiburg ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Längere Strecken bei dichtem Takt bedeuten: Wir brauchen mehr Fahrzeuge als zuvor. Gerade in Stoßzeiten werden alle verfügbaren Straßenbahnen eingesetzt. Durch die Neuanschaffung von Straßenbahnen, die zur Zeit nach und nach geliefert werden, können wir den Einsatz von den wenigen Straßenbahnen ohne Niederflur reduzieren bis wir sie hoffentlich bald gar nicht mehr einsetzen müssen.
Mehr dazu in unserem Blogbeitrag "Warum sind Straßenbahnen ohne Niederflur unterwegs?"
Ab wann dürfen Kinder alleine mit Bahn und Bus fahren?
Kinder dürfen erst ab dem Alter von 6 Jahren alleine Bus oder Bahn fahren. Kinder unter sechs Jahren müssen entweder von einem Erwachsenen oder von einem anderen Kind, das älter als 6 Jahre ist, begleitet werden.
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Sie haben insbesondere zur Sicherheit der Kinder dafür zu sorgen, dass die Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen.
Was bedeutet AST?
Unser Abhol-Service per Telefon heißt kurz AST.
In den Gebieten, in denen die nächste Haltestelle etwas weiter entfernt ist, bringt Sie unser Abholservice von der Haustür bequem zur nächstgelegenen Haltestelle und zurück. Weitere Informationen finden Sie dazu unter Sonderverkehre/AST.
Wer sagt die Haltestellen an oder gibt Umsteigehinweise?
Seit dem 26. Oktober an gibt es eine neue Stimme, die in den Bussen und Straßenbahnen der Freiburger Verkehrs AG die Haltestellen ansagt oder Umsteigehinweise geben wird. Zu hören ist die VAG Mitarbeiterin Michaela Albrecht, die nach einem unternehmensinternen Casting viele Tage in einem Tonstudio zugebracht hat, um verschiedenste Texte einzusprechen. Die Heidelberger Softwarefirma Aristech hat die Stimme dann digitalisiert, sodass man diese nun über ein sogenanntes „Text to Speech“ Programm jede beliebige Ansage machen lassen kann. Die regionale Einfärbung der Stimme bleibt bei diesem Vorgang nahezu vollständig erhalten.
Was bedeutet die Abfahrtszeit in App und auf den DFIs?
Unsere App VAG mobil und die Abfahrtsmonitore an den Haltestellen zeigen live an, wann die nächste Bahn bzw. der nächste Bus abfährt. Wir empfehlen unseren Fahrgästen daher, ca. zwei Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit an der Haltestelle zu sein.
FAQ Ohne Fahrschein
Was passiert, wenn man “schwarzfährt”?
Schwarzfahren ist eigentlich ein umgangssprachlicher Begriff für das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne einen gültigen Fahrschein. Sie haben ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhalten? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellt Fragen zum Fahren ohne Fahrschein.
Welche zivilrechtlichen Konsequenzen hat ein erhöhtes Beförderungsentgelt für Fahrten ohne gültigen Fahrschein?
Zivilrechtlich fällt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 EUR an. Kann der Fahrgast sich bei der Fahrausweiskontrolle nicht ausweisen, muss zur Personenüberprüfung die Polizei hinzugezogen werden, was in der Regel strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Kann das erhöhte Beförderungsentgelt auch strafrechtlich geahndet werden?
Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar (mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Die Strafanzeige ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden, von dem in bestimmten Fällen Gebrauch gemacht werden kann.
Ich habe ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten. Wie kann ich den Betrag bezahlen?
Bitte richten Sie alle Zahlungen an:
Freiburger Verkehrs AG
Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau
IBAN: DE17680501010002040037
BIC: FRSPDE66xxx
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck immer Ihre Vorgangsnummer mit dem Zusatz VAG EBE an! Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Vorgang zuordnen.
Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist versäume?
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Sollten sie in Verzug geraten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.
Was muss ich tun, wenn ich bei der Kontrolle meine persönliche RegioKarte nicht dabei habe?
Sollten Sie bei der Kontrolle Ihre persönliche RegioKarte vergessen haben, wird zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 EUR ausgestellt.
Bei einer Vorlage der persönlichen RegioKarte innerhalb einer Woche reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,00 EUR.
Dieses gilt allerdings nur für alle persönlichen RegioKarten wie die RegioKarte Abo persönlich, RegioKarte Schüler/Azubi, RegioKarte Basis oder ein SemesterTicket. Bei übertragbaren RegioKarten kann diese Regelung keine Anwendung finden.
Was passiert, wenn man erneut beim Schwarzfahren erwischt wird?
Wer ein zweites Mal erwischt wird, muss erneut das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen. Darüber hinaus wird in der Regel ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
Warum wird manchmal bei Kontrollen die Polizei hinzugezogen?
Wenn ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein erwischt wird und sich nicht ausweisen kann oder will, müssen die Fahrausweisprüfer die Polizei hinzuziehen, um die Personalien zu bestimmen. Manchmal kommt es auch zu brenzligen Situationen: Der Fahrgast wird beleidigend, im schlimmsten Fall handgreiflich – auch dann wird die Polizei eingeschaltet.
Sobald die Polizei in Kenntnis des Verdachts einer Straftat ist, muss sie diese verfolgen. Das heißt, auch wenn man zum ersten Mal ohne Fahrschein erwischt wurde, erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung.
Wer ist bei der VAG für Fragen zum erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) zuständig?
Bitte wenden Sie sich direkt an den Fachbereich oder rufen Sie einfach an, unter 0761/4511-500 und lassen Sie sich durchstellen zur Abteilung für das Erhöhte Beförderungsentgelt.
Freiburger Verkehrs AG (VAG)
VAG pluspunkt
Salzstraße 3
79098 Freiburg
Büro Erhöhtes Beförderungsentgelt:
Montag – Freitag 08.00 – 19.00 Uhr
Samstag – 09.00 – 15.00 Uhr
Verarbeitet die VAG zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts personenbezogene Daten?
Die Datenschutzerklärung für Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) finden Sie hier.
FAQs Ausbildung und Bewerbung bei der VAG
Lust auf eine Ausbildung oder ein Studium bei der VAG?
Zur ersten Orientierung findest du hier unsere Antworten auf die häufigsten Fragen ("frequently asked questions", kurz FAQ) zu Bewerbung, Ausbildung und den Karrierewegen bei der Freiburger Verkehrs AG.
In welchen Berufen bildet die VAG aus?
Unsere vielfältigen Berufsbilder reichen von Koch/Köchin über Elektroniker/in, bis hin zum dualen Studium in den Bereichen BWL oder Bauingenieurwesen. Bei uns findest du also nicht nur einen Ausbildungsplatz, der dir Spaß macht, sondern du profitierst zudem von der betriebseigenen Ausbil - dungswerkstatt. Denn um auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein, bildet die VAG ihre Spezialisten selbst aus. Mehr dazu findest du unter unter Jobs & Karriere.
Mit welchen Unterlagen bewerbe ich mich?
Bewerbungsunterlagen bestehen aus:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Schulzeugnis
- Nachweise Praktika
- Nachweise besonderer Tätigkeiten
Tipp: Bewerbung prüfen lassen
Frage Verwandte und Freunde, ob sie deine Bewerbung Korrektur lesen können. Eine Bewerbung mit Rechtschreibfehlern und fehlenden Dokumenten kommt nie gut an
Bewerbungsunterlagen abschicken
Alles einwandfrei? Dann schick deine Bewerbung im PDF-Format an folgende E-Mail-Adresse: ausbildung@vagfr.de
Welchen Schulabschluss benötige ich?
Das ist von Ausbildungsberuf zu Ausbildungsberuf unterschiedlich. Genaueres findest Du in der Beschreibung des jeweiligen Ausbildungsberufs.
Bietet die VAG für Schüler/innen Praktika an?
Ja, wir bieten jedes Jahr rund 30 bis 40 Praktikumsplätze in den verschiedensten Bereichen unseres Unternehmens an - für Schüler/innen, Student/in oder Absolvent/in. Weitere Informationen findest du unter Praktikum.
Ihre Frage war nicht dabei?
Sie können sich an unsere Kundenzentren wenden oder unsere Hotline unter 0761/4511-500 anrufen.