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Sozialticket

Vergünstigte Fahrscheine für Empfänger von Sozialleistungen

Wer ist berechtigt?

Ein Anrecht auf die vergünstigten Tickets haben Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung und Arbeitssuchende), SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Wohngeldgesetz. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler sowie Bezieherinnen und Bezieher von einmaligen Leistungen wie zum Beispiel der Übernahme von Bestattungskosten oder die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. 

Wo kann man ein Sozialticket beantragen?

Sie müssen das Sozialticket dort beantragen, wo Sie auch Ihre anderen Leistungen beantragt haben; also entweder im Amt für Soziales, im Jobcenter, im Amt für Migration und Integration oder im Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen.

Die für Sie zuständige Stelle prüft den Antrag und schickt Ihnen eine Berechtigungskarte mit Coupons zu, mit denen Sie sich jeweils entweder eine vergünstigte Regiokarte Basis oder eine vergünstigte 2x4-Fahrten-Karte (Preisstufe 1) kaufen. Sie können auch ein Abo für das Deutschland-Ticket abschließen.

Welche Fahrscheine kann ich als Sozialticket kaufen?

Wenn Sie Anrecht auf ein Sozialticket haben, können Sie sich für unterschiedliche Fahrscheine entscheiden:

  • RegioKarte Basis, eine einzelne persönliche Monatskarte für den gesamten RVF
  • 2x4 Fahrten Karte, Preisstufe 1, für gelegentliche Fahrten innerhalb Freiburgs
  • Deutschland-Ticket, eine persönliche Monatskarte im Abo, gültig für den Nahverkehr in ganz Deutschland

Folgende Produkte stehen zur Verfügung:

Die RegioKarte Basis ist eine Monatskarte, die an den Kalendermonat gebunden ist.
Sie ist im Nahverkehr im RVF gültig.
Es ist ein persönlicher Fahrschein ohne Mitnahmeregelung und ohne Übertragbarkeit.
Sie erhalten die RegioKarte Basis als Sozialticket im VAG Pluspunkt und bei den VAG Verkaufsstellen.
Zum Kauf benötigen Sie die Berechtigungskarte und Coupons.
Die RegioKarte Basis kostet als Sozialticket 34 Euro.

Mit der 2x4 Fahrten Karte können Sie 8 Mal im Nahverkehr des RVF, Preisstufe 1, fahren.
Es ist ein Fahrschein ohne Mitnahmeregelung.
Sie erhalten die 2x4 Fahrten Karte als Sozialticket im VAG Pluspunkt und bei den VAG Verkaufsstellen
Zum Kauf benötigen Sie die Berechtigungskarte und Coupons.
Die 2x4 Fahrten Karte kostet als Sozialticket 8,55 Euro.

Das Deutschland-Ticket ist gültig im Nahverkehr in ganz Deutschland.
Es ist ein persönlicher Fahrschein ohne Mitnahmeregelung und ohne Übertragbarkeit.
Das Deutschland-Ticket ist nur als Abonnement erhältlich.
Sie schließen einen Vertrag mit der Freiburger Verkehrs AG (VAG Freiburg) ab.
Jeden Monat werden 28 Euro von Ihrem Konto abgebucht.
Dafür benötigen Sie ein deutsches Bankkonto.
Das Deutschland-Ticket erhalten Sie per Post nach Hause.
Das Abonnement kann monatlich gekündigt werden.

Bestellen Sie das Deutschland-Ticket online unter https://abo.vag-freiburg.de/abo
Sie erhalten per E-Mail ein Formular, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und mit dem orangenen Berechtigungsschein und den Coupons an das VAG AboCenter schicken oder im Kundenzentrum Pluspunkt abgeben.

ODER

Sie bestellen das Deutschland-Ticket mit einem Formular, dem orangenen Berechtigungsschein und den Coupons im Kundenzentrum Pluspunkt.

Sie erhalten das Deutschland-Ticket per Post. Jeden Monat werden 28 Euro von Ihrem Konto abgebucht.

Was passiert, wenn alle Coupons aufgebraucht sind?

Wenn die abgegebenen Coupons aufgebraucht sind, kündigt die VAG Freiburg automatisch ihr Abonnement. Sie erhalten per Post einen neuen Bestellschein. So können Sie mit den neuen Coupons das Abo verlängern.

Was passiert, wenn ich das Abo kündige?

Wenn Sie das Deutschland-Ticket-Abo kündigen, werden ihre restlichen Monatskarten gesperrt. Sie erhalten ein Kündigungsschreiben von der VAG Freiburg. Damit können Sie beim ausstellenden Amt Ersatzcoupons beantragen.

Mehr Fragen?

Bei Fragen zu der Berechtigung und Beantragung vom Sozialticket wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt. Sie müssen das Sozialticket dort beantragen, wo Sie auch Ihre anderen Leistungen beantragt haben; also entweder im Amt für Soziales, im Jobcenter, im Amt für Migration und Integration oder im Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen.

Die für Sie zuständige Stelle prüft den Antrag und schickt Ihnen eine Berechtigungskarte mit Coupons zu.

Für Fragen zu den Fahrscheinen können Sie sich an den VAG Kundenservice wenden:
Mail: kundenservice@vagfr.de
Telefon: 0761/4511500
oder persönlich im Kundenzentrum Pluspunkt, Salzstraße 3.

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