Zum Menü (Enter)Zum Inhalt (Enter)

FAQs - Häufige Fragen

Finde Antworten

In unsere FAQs ("frequently asked questions") findest du Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen nach unterschiedlichen Themenbereichen sortiert. Wird deine Frage hier nicht beantwortet, kannst du gerne unser Kundenzentrum kontaktieren.

FAQ Tickets & Tarife

Du hast Fragen zum RVF-Tarif?

Diesen Informationen liegt jeweils der aktuell gültige RVF-Gemeinschaftstarif (Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen) zugrunde, der ausschließlich verbindlich ist. Dort findest du alle detaillierten Regelungen zu den Fahrscheinen, die du an dieser Stelle oder unter Tickets  nicht gefunden haben.

Das Verbundgebiet ist in 3 Tarifzonen (A, B und C) eingeteilt. Der Fahrpreis ("Preisstufe") bei Einzelfahrscheinen, Mehrfahrtenkarten und der TagesKarte richtet sich nach der Anzahl der durchfahrenen RVF-Tarifzonen

Wenn sowohl dein Start als auch dein Fahrtziel in der Tarifzone A liegt, benötigst du einen Fahrschein der Preisstufe 1. Die Tarifzone A umfasst: Freiburg, Au, Gundelfingen, Horben, Merzhausen und Umkirch.

Bei Fahrten, die in Freiburg (+ Au, Gundelfingen, Horben, Merzhausen und Umkirch) beginnen gilt:

  •  Preisstufe 2 für Fahrten in Orte in der Tarifzone B
  •  Preisstufe 3 für Fahrten in Orte in der Tarifzone C

Wenn du wissen willst, was deine Fahrkarte zur Fahrt zwischen beliebigen Orten im Regio-Verkehrsverbund Freiburg kostet, nutze einfach den Tarifrechner des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF).

Fahrscheinautomaten haben immer ein Ortszielverzeichnis anhand dessen du die richtige Preisstufe auswählen kannst.

Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten (2x4-FahrtenKarte und PunkteKarte) sind ab Entwertung bzw. ab dem entwerteten Kauf zeitlich gestaffelt gültig. In der Preisstufe 1 beträgt die zur Verfügung stehende Fahrzeit 1 Stunde, in Preisstufe 2 entsprechend 2 Stunden und in Preisstufe 3 ganze 3 Stunden. Dadurch ist es möglich, die Fahrt zu unterbrechen, ohne dass man zur Weiterfahrt einen neuen Fahrschein lösen muss.

Preisstufe 1 mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Stunde
Preisstufe 2 mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Stunden
Preisstufe 3 mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Stunden

Die zeitliche Gültigkeit des Fahrscheins bezieht sich nach wie vor auf die Fahrt in Zielrichtung inklusive Umsteigen. Umweg-, Rund- und Rückfahrten sind weiterhin nicht gestattet und erfordern einen neuen Fahrschein.

Die RegioKarte gilt in allen in den Verbundtarif integrierten Verkehren des Regio-Verkehrsverbund Freiburg, d.h. in der Stadt Freiburg und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.

Alle kalendermonatsgebunden RegioKarten gelten bis einschließlich des ersten Werktages des folgenden Monats. Wenn dieser Werktag ein Samstag ist, gelten die Karten bis einschließlich des nächstfolgenden Werktages. Samstage zählen nicht als Werktage.

Kalendermonatsgebundene RegioKarten sind:

  • RegioKarte Abo
  • RegioKarte Basis 
  • RegioKarte Jahr
  • RegioKarte Schüler/Azubi
  • RegioKarte Kind
  • RegioKarte Job

Bitte beachte: 
Für die tagesflexible RegioKarte Übertragbar gilt diese Regelung nicht, auch dann nicht, wenn deren Gültigkeitsbeginn und -ende genau mit dem Kalendermonat zusammenfällt.

Gültigkeit der kalendermonatsgebundenen Monatskarten

Angaben für das Jahr 2024:

Monatskarte Januar: bis 1. Februar;
Monatskarte Februar: bis 1. März;
Monatskarte März: bis 2. April;
Monatskarte April: bis 2. Mai;
Monatskarte Mai: bis 3. Juni;
Monatskarte Juni: bis 1. Juli;
Monatskarte Juli: bis 1. August;
Monatskarte August: bis 2. September;
Monatskarte September: bis 1. Oktober;
Monatskarte Oktober: bis 2. November;
Monatskarte November: bis 2. Dezember;
Monatskarte Dezember: bis 2. Januar 2025

 

Angaben für das Jahr 2024:

Monatskarte Januar: bis 1. Februar;
Monatskarte Februar: bis 1. März;
Monatskarte März: bis 2. April;
Monatskarte April: bis 2. Mai;
Monatskarte Mai: bis 3. Juni;
Monatskarte Juni: bis 1. Juli;
Monatskarte Juli: bis 1. August;
Monatskarte August: bis 2. September;
Monatskarte September: bis 1. Oktober;
Monatskarte Oktober: bis 2. November;
Monatskarte November: bis 2. Dezember;
Monatskarte Dezember: bis 2. Januar 2025

Die RegioKarte Übertragbar ist nicht an den Kalendermonat gebunden und gilt vom ersten Geltungstag bis zum gleichen Tag des Folgemonats 3:00 Uhr. Durch die unterschiedliche Monatslängen (28 bis 31 Tage) ergeben sich folgende Regelungen, wenn der erste Geltungstag der 31. eines Monats ist:

Grundsatz:

  • Bei Karten mit einer Gültigkeit ab dem 31. einen Monats endet die Geltungsdauer am jeweils 1. des übernächsten Monats um 3.00 Uhr

Sonderfälle:

  • Bei Karten mit Gültigkeit ab dem 31. Juli endet die Geltungsdauer am 31. August (3.00 Uhr)
  • Bei Karten mit Gültigkeit ab dem 31. Dezember endet die Geltungsdauer am 31. Januar (3.00 Uhr)
  • Bei Karten mit einer Gültigkeit ab dem 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer am 1. März (3.00 Uhr)

Weitere Informationen findest du in unserem Blog-Beitrag: "Wie lang ist meine RegioKarte gültig?"

Folgende RegioKarten haben eine Mitnahmeregelung:

  • RegioKarte Übertragbar
    - auch die persönliche tagesflexible RegioKarte -
  • RegioKarte Abo (übertragbar oder persönlich)
  • RegioKarte Jahr (übertragbar oder persönlich)
  • RegioKarte Job
  • SchülerAbo

Die Mitnahmeregelung gilt zu folgenden Zeiten:

  • Sonntag: gesamter Kalendertag bis 3:00 Uhr des Folgetages
  • gesetzliche Feiertage: gesamter Kalendertag bis 3:00 Uhr des Folgetages

Umfang der Mitnahmeregelung

  • 1 Erwachsener und bis zu 4 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, bzw. alle eigenen Kinder (Nachweis durch Familienpass) im Alter von 6 bis 14 Jahren
  • an Stelle eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden (max. jedoch 4 Hunde)
  • in Zügen der DB nur in der 2. Klasse

Folgende RegioKarten berechtigen generell nicht zur Mitnahme weiterer Personen: RegioKarte Basis, RegioKarte Kind, RegioKarte Schüler/Azubi

  • im VAG Kundenzentrum pluspunkt in der Salzstraße 3
  • Im VAG Onlineshop
  • als MobilTicket über die App VAG mobil
  • an den Fahrscheinautomaten in den Bahnen
    Du erhältst dort Einzelfahrscheine, TagesKarten, 2x4Fahrtenkarten, RegioKarten (Monatskarten) sowie weitere Fahrscheine.
    Du kannst dort mit Münzen, Banknoten (bis 50 €), GeldKarte, girogo und der Bankkarte (girocard mit PIN) zahlen. 
    Die Zahlungsmöglichkeit mit Banknoten ist eingeschränkt vom zu zahlenden Betrag abhängig.
  • an 14 Automaten an verschiedenen Haltestellen. An diesen Haltestellen finden Sie einen Fahrscheinautomaten: 
    Alter Messplatz, Am Bischofskreuz, Berliner Allee, 2x Bertoldsbrunnen, Bissierstraße, Europaplatz, 2x Hauptbahnhof, Johanneskirche, Laßbergstraße, Moosweiher, Munzinger Straße, Paduaallee.
    Du erhältst  dort Einzelfahrscheine, TagesKarten, 2x4-FahrtenKarten, RegioKarten (Monatskarten).
    Du kannst dort mit Münzen, Banknoten (bis 50 €) und der Bankkarte (girocard mit PIN) zahlen.
    Die Zahlungsmöglichkeit mit Banknoten ist eingeschränkt vom zu zahlenden Betrag abhängig.
  • an über 60 Verkaufsstellen in der Stadt und einigen Umlandgemeinden, eine Verkaufsstelle befindet sich bestimmt in Ihrer Nähe!
  • in den Bussen verkauft Ihnen das Fahrpersonal Einzelfahrscheine und TagesKarten.

Kinder werden unter 6 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.

Fahrpreise für Kinder gelten ab dem Alter von 6 bis 14 Jahren.  Ab dem Alter von 15 Jahren gilt der Erwachsenentarif.

Für Hunde ist ein für die Fahrstrecke gültiger Einzelfahrschein oder eine Mehrfahrtenkarte für Kinder oder eine Zeitkarte (RegioKarte, mit Ausnahme der RegioKarte Schüler/Azubi) zu erwerben. Dies gilt auch für durch Zeitkarteninhaber mitgeführte Hunde.

Bei Fahrscheinen mit Mitnahmeregelungen (z.B. TagesKarte für 1 Person) kann anstelle eines Kindes jeweils ein Hund mitgenommen werden, maximal jedoch 4 Hunde.

Nein, Fahrräder dürfen bei der VAG nicht mitgenommen werden.
Eine Fahrradmitnahme ist auch bei allen anderen Busunternehmen im Regio-Verkehrsverbund Freiburg ausgeschlossen.

Informationen zu Kosten und Bedingungen der Fahrradmitnahme bei den Eisenbahnen (SWEG, DB) im RVF findest du hier.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die in den RVF-Tarif integrierten Linien kostenlos nutzen. Details hierzu finden unter Nr. 8 der RVF-Tarifbestimmungen.

Weitere Fragen zu den Voraussetzungen beantwortet dir dein örtlich zuständiges Versorgungsamt, das deinen Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat.

Das Baden-Württemberg-Ticket wird nach den Bestimmungen derBaden-Württemberg-Tarif GmbH (BW-Tarif GmbH) auf allen in den RVF-Tarif integrierten Linien anerkannt und gilt somit auch bei der Freiburger Verkehrs AG. 

In den Anschlusstaxis des VAG Nachtverkehrs Safer Traffic und der Schauinslandbahn (keine RVF-Tarife) wird das Baden-Württemberg-Ticket nicht anerkannt, da diese Angeboten eigenen Tarife zugrunde liegen.

Unter KombiTicket versteht man die Kombination aus Eintrittskarte mit einem Fahrschein für den öffentlichen Nahverkehr im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF). Anders gesagt, deine Eintrittskarte für eine Veranstaltung gilt als Fahrschein in allen Bussen, Stadt-, S- und Regionalbahnen der 19 im RVF operierenden Verkehrsunternehmen. 

VeranstaltungsTickets gelten einmalig für die Hin- und Rückfahrt zur Veranstaltung frühestens drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn.

Dauerhafte KombiTicketpartner findest du hier.

In den Bussen verkauft Ihnen das Fahrpersonal Einzelfahrscheine und TagesKarten.

Damit der Kauf reibungslos klappt, bitten wir dich

  • an der ersten Tür einzusteigen,
  • den Geldbetrag möglichst passend bereitzuhalten (50 €-Geldscheine und größer können nicht gewechselt werden!) sowie
  • das Wechselgeld vom Busfahrer sofort zu kontrollieren.

 

FAQ Allgemein

Allgemeine Fragen zur VAG oder rund ums Bus- und Bahnfahren?

Hier geben wir dir Antworten auf allgemeine Fragen, die häufig an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Kundenzentren gerichtet werden.

Die Fahrplanauskunft auf dieser Webseite bietet den Schnellzugriff auf Fahrten in Freiburg und Umgebung.

Von unterwegs ist die mobile Fahrplanauskunft über unsere VAG mobil App möglich. Sie zeigt überall und jederzeit die besten Verbindungen und Alternativrouten mit Bus und Bahn an.

Für die ausgewählte Verbindung kann man den passenden RVF-Tarif gleich aus der App heraus kaufen! Auf deinem Smartphone wird das MobilTicket zum digitalen Fahrschein. 
Infos und Anmeldung zum MobilTicket findest du hier oder lies unseren Blockbeitrag "VAG mobil: Schnell zur richtigen Verbindung"

Aktuelle Fahrplanauskünfte bekommst du jederzeit telefonisch unter Telefon: 0761/4511-500 oder unter 01805/779966 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Min.)

Alle Zugänge greifen auf die Daten der landesweiten Fahrplanauskunft EFA zurück. Diese enthält alle Angaben zum öffentlichen Verkehr für ganz Deutschland und des angrenzenden Auslands. Auch Fernverkehrsverbindungen sind enthalten, Fernbusse sind noch nicht integriert.

Trotz aller Sorgfalt können immer wieder unvorhersehbare Ereignisse (Verkehrsunfälle, Staus, Fahrzeugschäden, etc.) zu Verspätungen oder im Extremfall zu Ausfällen einzelner Fahrten führen. Die aktuelle Verspätungslage aller Stadtbahnlinien und Busse kannst du in der Fahrplanauskunft und der VAG mobil App abrufen. Geplante Abweichungen, z. B. durch Baustellen kannst du auf der Startseite www.vag-freiburg.de einsehen.

Fundsachen aus den Bussen, Bahnen und Haltestellen der VAG kannst du direkt an der Pforte im VAG Zentrum, Besançonallee 99 abholen. Weitere Informationen zum VAG Fundbüro findest du hier.

Kontakt Fundbüro

Telefon: 0761/4511-500
Telefax: 0761/4511-139
E-Mail: fundbuero(at)vagfr.de

Hier findest du einen ausführlichen Beitrag in unserem VAG Blog zum Thema "Vor der Nase weggefahren?"

Der Fahrer

  • ist angehalten, den Fahrplan einzuhalten und muss somit versuchen, möglichst pünktlich an den Haltestellen abzufahren.
  • fordert beim Schließen der Fahrzeugtüren das Signal für die freie Querung einer Gleis- oder Straßenkreuzung an und muss dann direkt losfahren.

Das Straßenbahnnetz in Freiburg ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Längere Strecken bei dichtem Takt bedeuten: Wir brauchen mehr Fahrzeuge als zuvor. Gerade in Stoßzeiten werden alle verfügbaren Straßenbahnen eingesetzt. Durch die Neuanschaffung von Straßenbahnen, die zur Zeit nach und nach geliefert werden, können wir den Einsatz von den wenigen Straßenbahnen ohne Niederflur reduzieren bis wir sie hoffentlich bald gar nicht mehr einsetzen müssen.

Mehr dazu in unserem Blogbeitrag "Warum sind Straßenbahnen ohne Niederflur unterwegs?"

Kinder dürfen erst ab dem Alter von 6 Jahren alleine Bus oder Bahn fahren. Kinder unter sechs Jahren müssen entweder von einem Erwachsenen oder von einem anderen Kind, das älter als 6 Jahre ist, begleitet werden.

Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Sie haben insbesondere zur Sicherheit der Kinder dafür zu sorgen, dass die Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen.

Unser Abhol-Service per Telefon heißt kurz AST.
In den Gebieten, in denen die nächste Haltestelle etwas weiter entfernt ist, bringt Sie unser Abholservice von der Haustür bequem zur nächstgelegenen Haltestelle und zurück. Weitere Informationen findest du dazu unter On-Demand-Angebote/AST.

Seit dem 26. Oktober an gibt es eine neue Stimme, die in den Bussen und Straßenbahnen der Freiburger Verkehrs AG die Haltestellen ansagt oder Umsteigehinweise geben wird. Zu hören ist die VAG Mitarbeiterin Michaela Albrecht, die nach einem unternehmensinternen Casting viele Tage in einem Tonstudio zugebracht hat, um verschiedenste Texte einzusprechen. Die Heidelberger Softwarefirma Aristech hat die Stimme dann digitalisiert, sodass man diese nun über ein sogenanntes „Text to Speech“ Programm jede beliebige Ansage machen lassen kann. Die regionale Einfärbung der Stimme bleibt bei diesem Vorgang nahezu vollständig erhalten.

Unsere App VAG mobil und die Abfahrtsmonitore an den Haltestellen zeigen live an, wann die nächste Bahn bzw. der nächste Bus abfährt. Wir empfehlen unseren Fahrgästen daher, ca. zwei Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit an der Haltestelle zu sein.

FAQ Ohne Fahrschein

Was passiert, wenn man “schwarzfährt”? 

Schwarzfahren ist eigentlich ein umgangssprachlicher Begriff für das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne einen gültigen Fahrschein. Du hast ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhalten? Hier findear su Antworten auf häufig gestellt Fragen zum Fahren ohne Fahrschein.

Zivilrechtlich fällt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 EUR an. Kann der Fahrgast sich bei der Fahrausweiskontrolle nicht ausweisen, muss zur Personenüberprüfung die Polizei hinzugezogen werden, was in der Regel strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. 

Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar (mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Die Strafanzeige ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden, von dem in bestimmten Fällen Gebrauch gemacht werden kann.

Bitte richte alle Zahlungen an:

Freiburger Verkehrs AG
Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau
IBAN: DE17680501010002040037
BIC: FRSPDE66xxx

Bitte gib bei deiner Überweisung als Verwendungszweck immer Ihre Vorgangsnummer mit dem Zusatz VAG EBE an! Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Vorgang zuordnen.

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Solltest du in Verzug geraten, machen wir dich vorsorglich darauf aufmerksam, dass die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu deinen Lasten gehen.  

Solltest du bei der Kontrolle deine persönliche RegioKarte vergessen haben, wird zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 EUR ausgestellt.
Bei einer Vorlage der persönlichen RegioKarte innerhalb einer Woche reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,00 EUR.
Dieses gilt allerdings nur für alle persönlichen RegioKarten wie die RegioKarte Abo persönlich, RegioKarte Schüler/Azubi, RegioKarte Basis oder ein SemesterTicket. Bei übertragbaren RegioKarten kann diese Regelung keine Anwendung finden.

Wer ein zweites Mal erwischt wird, muss erneut das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen. Darüber hinaus wird in der Regel ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

Wenn ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein erwischt wird und sich nicht ausweisen kann oder will, müssen die Fahrausweisprüfer die Polizei hinzuziehen, um die Personalien zu bestimmen. Manchmal kommt es auch zu brenzligen Situationen: Der Fahrgast wird beleidigend, im schlimmsten Fall handgreiflich – auch dann wird die Polizei eingeschaltet.

Sobald die Polizei in Kenntnis des Verdachts einer Straftat ist, muss sie diese verfolgen. Das heißt, auch wenn man zum ersten Mal ohne Fahrschein erwischt wurde, erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung.

Bitte wende dich direkt an den Fachbereich oder rufe einfach an, unter 0761/4511-500 und lasse dich durchstellen zur Abteilung für das Erhöhte Beförderungsentgelt.

Freiburger Verkehrs AG (VAG)
VAG pluspunkt
Salzstraße 3
79098 Freiburg
Büro Erhöhtes Beförderungsentgelt:

Montag – Freitag  08.00 – 19.00 Uhr
Samstag – 09.00 – 15.00 Uhr

 

Die Datenschutzerklärung für Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) findest du hier.

FAQs Ausbildung und Bewerbung bei der VAG

Lust auf eine Ausbildung oder ein Studium bei der VAG?

Zur ersten Orientierung findest du hier unsere Antworten auf die häufigsten Fragen ("frequently asked questions", kurz FAQ) zu Bewerbung, Ausbildung und den Karrierewegen bei der Freiburger Verkehrs AG.

Unsere vielfältigen Berufsbilder reichen von Koch/Köchin über Elektroniker/in, bis hin zum dualen Studium in den Bereichen BWL oder Bauingenieurwesen. Bei uns findest du also nicht nur einen Ausbildungsplatz, der dir Spaß macht, sondern du profitierst zudem von der betriebseigenen Ausbil - dungswerkstatt. Denn um auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein, bildet die VAG ihre Spezialisten selbst aus. Mehr dazu findest du unter unter Jobs & Karriere.

Bewerbungsunterlagen bestehen aus: 

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Schulzeugnis
  • Nachweise Praktika
  • Nachweise besonderer Tätigkeiten

Tipp: Bewerbung prüfen lassen
Frage Verwandte und Freunde, ob sie deine Bewerbung Korrektur lesen können. Eine Bewerbung mit Rechtschreibfehlern und fehlenden Dokumenten kommt nie gut an

Bewerbungsunterlagen abschicken
Alles einwandfrei? Dann schick deine Bewerbung im PDF-Format an folgende E-Mail-Adresse: ausbildung@vagfr.de

Das ist von Ausbildungsberuf zu Ausbildungsberuf unterschiedlich. Genaueres findest Du in der Beschreibung des jeweiligen Ausbildungsberufs.

Ja, wir bieten jedes Jahr rund 30 bis 40 Praktikumsplätze in den verschiedensten Bereichen unseres Unternehmens an - für Schüler/innen, Student/in oder Absolvent/in. Weitere Informationen findest du unter Praktikum.

Deine Frage war nicht dabei?

Du kannst dich an unsere Kundenzentren wenden oder unsere Hotline unter 0761/4511-500 anrufen
 

Nimm mit uns Kontakt auf

Link nach oben