FAQ

Wie finde ich die richtige Preisstufe für meinen Einzelfahrschein, meine 2x4-FahrtenKarte, meine PunkteKarte, meine REGIO24-Karte?

Für welches Gebiet gilt meine RegioKarte?

Gilt meine RegioKarte noch am 1. Tag des Folgemonats?

Wie lange gilt meine - tagesflexible - RegioKarte Übertragbar?

Welche RegioKarten haben eine Mitnahmeregelung?

Zu welchen Zeiten gelten diese?

Wieviele Personen umfasst die Mitnahmeregelung?

Wo kann ich RVF-Fahrscheine bei der Freiburger Verkehrs AG kaufen?

Was kostet die Fahrkarte für meinen Hund?

Kann ich mein Fahrrad bei der VAG in Bussen & Bahnen mitnehmen?

Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis - Kann ich Busse und Bahnen im Regio-Verkehrsverbund Freiburg vergünstigt nutzen?

Gilt das Baden-Württemberg-Ticket auch bei der Freiburger Verkehrs AG?

 

Informationen zu häufig gestellten Fragen (FAQ)

Informationen zu den einzelnen Fahrscheinen finden Sie unter Tickets und Tarife

Hier finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen zum RVF-Tarif. Diesen Informationen liegt jeweils der aktuell gültige RVF-Gemeinschaftstarif (Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen) zugrunde, der ausschließlich verbindlich ist. Dort finden Sie alle detaillierten Regelungen zu den Fahrscheinen, die Sie an dieser Stelle oder unter Tickets und Tarife nicht gefunden haben.

Tarifbestimmungen

 

 



Informationen zu Sonderfahrscheinen bei bestimmten Anlässen finden Sie hier.
Informationen zu Fahrplan und Fahrscheinen des VAG-Nachtverkehrs Safer Traffic finden Sie hier

Wie finde ich die richtige Preisstufe für meinen Einzelfahrschein, meine 2x4-FahrtenKarte, meine PunkteKarte, meine REGIO24-Karte?

Das Verbundgebiet ist in 3 Tarifzonen (A, B und C) eingeteilt. Der Fahrpreis ("Preisstufe") bei Einzelfahrscheinen, Mehrfahrtenkarten und der REGIO24-Karte richtet sich nach der Anzahl der durchfahrenen RVF-Tarifzonen.

Tarifzonenplan

 

 

 


Wenn sowohl Ihr Start als auch Ihr Fahrtziel in der Tarifzone A liegt, benötigen Sie eine Fahrschein der Preisstufe 1. Die Tarifzone A umfasst: Freiburg, Au, Gundelfingen, Horben, Merzhausen und Umkirch.

Bei Fahrten, die in Freiburg (+ Au, Gundelfingen, Horben, Merzhausen und Umkirch) beginnen gilt:

  •  Preisstufe 2 für Fahrten in Orte in der Tarifzone B
  •  Preisstufe 3 für Fahrten in Orte in der Tarifzone C

Wenn Sie wissen wollen, was Ihre Fahrkarte zur Fahrt zwischen beliebigen Orten im Regio-Verkehrsverbund Freiburg kostet, nutzen Sie einfach den Tarifrechner des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF).


Tarifrechner

 

 

 


Fahrscheinautomaten haben immer ein Ortszielverzeichnis bzw. hängt ein solches in unmittelbarer Nähe, anhand dessen Sie die richtige Preisstufe auswählen können.

Für welches Gebiet gilt meine RegioKarte? 


Die RegioKarte gilt in allen in den Verbundtarif integrierten Verkehren des Regio-Verkehrsverbund Freiburg, d.h. in der Stadt Freiburg und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.

Tarifzonenplan

Liniennetzplan

 

 

Die RegioKarte gilt nicht bei der Schauinslandbahn und im VAG-Nachtverkehr "Safer Traffic", RegioKarten-Besitzer erhalten bei der Schauinslandbahn jedoch eine Ermäßigung.

 

Tarife der Schauinslandbahn

 

Gilt meine RegioKarte noch am 1. Tag des Folgemonats?


Alle kalendermonatsgebunden RegioKarten gelten bis einschließlich des ersten Werktages des folgenden Monats. Wenn dieser Werktag ein Samstag ist, gelten die Karten bis einschließlich des nächstfolgenden Werktages. Eine Übersicht für das aktuelle Kalenderjahr finden Sie hier:

Gültigkeit der kalendermonatsgebundenen Monatskarten 

Angaben für das Jahr 2012

Monatskarte Dezember 2011: bis 2. Januar 2012;
Monatskarte Januar: bis 1. Februar;
Monatskarte Februar: bis 1. März;
Monatskarte März: bis 2. April;
Monatskarte April: bis 2. Mai;
Monatskarte Mai: bis 1. Juni;
Monatskarte Juni: bis 2. Juli;
Monatskarte Juli: bis 1. August;
Monatskarte August: bis 3. September;
Monatskarte September: bis 1. Oktober;
Monatskarte Oktober: bis 2. November;
Monatskarte November: bis 3. Dezember;
Monatskarte Dezember: bis 2. Januar 2013

 

 

Kalendermonatsgebundene RegioKarten sind

  • RegioKarte Abo
  • RegioKarte Basis 
  • RegioKarte Jahr
  • RegioKarte Schüler/Azubi
  • RegioKarte Kind
  • RegioKarte Job


Bitte beachten Sie:

Für die tagesflexible RegioKarte Übertragbar gilt diese Regelung nicht, auch dann nicht, wenn deren Gültigkeitsbeginn und -ende genau mit dem Kalendermonat zusammenfällt.

Wie lange gilt meine - tagesflexible - RegioKarte Übertragbar?


Die RegioKarte Übertragbar ist nicht an den Kalendermonat gebunden und gilt vom ersten Geltungstag bis zum gleichen Tag des Folgemonats 3 Uhr.
Durch die unterschiedliche Monatslängen (28 bis 31 Tage) ergeben sich folgende Regelungen, wenn der erste Geltungstag der 31. eines Monats ist:

Grundsatz:

  • Bei Karten mit einer Gültigkeit ab dem 31. einen Monats endet die Geltungsdauer am jeweils 1. des übernächsten Monats 3 Uhr,

Sonderfälle:

  • Bei Karten mit Gültigkeit ab dem 31. Juli endet die Geltungsdauer am 31. August (3 Uhr)
  • Bei Karten mit Gültigkeit ab dem 31. Dezember endet die Geltungsdauer am 31. Januar (3 Uhr)
  • Bei Karten mit einer Gültigkeit ab dem 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer am 1. März (3 Uhr)

Welche RegioKarten haben eine Mitnahmeregelung?

 

Folgende RegioKarten haben eine Mitnahmeregelung:

  • RegioKarte Übertragbar

          -auch die persönliche tagesflexible RegioKarte-

  • RegioKarte Abo (übertragbar oder persönlich)
  • RegioKarte jahr (übertragbar oder persönlich)
  • RegioKarte Job

 

Die Mitnahmeregelung gilt zu folgenden Zeiten:

  • Sonntag: gesamter Kalendertag bis 3 Uhr des Folgetages
  • gesetzliche Feiertage: gesamter Kalendertag bis 3 Uhr des Folgetages

 

Umfang der Mitnahmeregelung

  • 1 Erwachsener und bis zu 4 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, bzw. alle eigenen Kinder (Nachweis durch Familienpass) im Alter von 6 bis 14 Jahren
  • an Stelle eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden (max. jedoch 4 Hunde)
  • in Zügen der DB nur in der 2. Klasse

 

Folgende RegioKarten berechtigen generell nicht zur Mitnahme weiterer Personen:

RegioKarte Basis, RegioKarte Kind, RegioKarte Schüler/Azubi

Wo kann ich RVF-Fahrscheine bei der
Freiburger Verkehrs AG kaufen?

  • im VAG pluspunkt, dem Kundenzentrum der VAG in der Salzstraße 3
  • an den Automaten in Bussen und Bahnen
    Einzelfahrscheine und REGIO24-Karten erhalten Sie dort mit Münzen und der GeldKarte; RegioKarten (MonatsKarten) und 2x4-FahrtenKarten ausschließlich mit der GeldKarte -
  • an 14 Automaten an verschiedenen Haltestellen an denen Sie mit Banknoten (bis 50 €), Münzen, GeldKarte und der Bankkarte (girocard mit PIN) zahlen können
    Die Zahlungsmöglichkeit mit Banknoten ist eingeschränkt vom zu zahlenden Betrag abhängig
    Sie erhalten dort Einzelfahrscheine, REGIO24-Karten, 2x4-FahrtenKarten, RegioKarten (Monatskarten)
    An diesen Haltestellen finden Sie einen Fahrscheinautomaten: Alter Messplatz, Am Bischofskreuz, 3x Bertoldsbrunnen, Bissierstraße, 2x Hauptbahnhof, Johanneskirche, Lassbergstraße, Moosweiher, Munzinger Straße, Paduaallee, Siegesdenkmal.
  • an über 60 Verkaufsstellen in der Stadt und einigen Umlandgemeinden, eine Verkaufsstelle befindet sich bestimmt in Ihrer Nähe

Was kostet die Fahrkarte für meinen Hund?

Für Hunde ist ein für die Fahrstrecke gültiger Einzelfahrschein oder eine Mehrfahrtenkarte für Kinder oder eine Zeitkarte (RegioKarte, mit Ausnahme der RegioKarte Schüler/Azubi) zu erwerben. Dies gilt auch für durch Zeitkarteninhaber mitgeführte Hunde.

Bei Fahrscheinen mit Mitnahmeregelungen (z.B. REGIO24 für 1 Person) kann anstelle eines Kindes jeweils ein Hund mitgenommen werden, maximal jedoch 4 Hunde.

Kann ich mein Fahrrad bei der VAG in Bussen & Bahnen mitnehmen?

Nein, Fahrräder dürfen bei der VAG nicht mitgenommen werden.
Eine Fahrradmitnahme ist auch bei allen anderen Busunternehmen im Regio-Verkehrsverbund Freiburg ausgeschlossen.

Informationen zu Kosten und Bedingungen der Fahrradmitnahme bei den Eisenbahnen (BSB, SWEG, DB) im RVF finden Sie hier.

 

Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis.
Kann ich Busse und Bahnen im Regio-Verkehrsverbund Freiburg vergünstigt nutzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die in den RVF-Tarif integrierten Linien kostenlos nutzen. Details hierzu finden unter Nr. 8 der RVF-Tarifbestimmungen

 

 

 

Weitere Fragen zu den Voraussetzungen beantwortet Ihnen Ihr örtlich zuständiges Versorgungsamt, das Ihren Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat.

Gilt das Baden-Württemberg-Ticket auch bei der Freiburger Verkehrs AG?


Das Baden-Württemberg-Ticket wird nach den Bestimmungen der Deutschen Bahn AG auf allen in den RVF-Tarif integrierten Linien anerkannt und gilt somit auch bei der Freiburger Verkehrs AG.

Beim VAG-Nachtverkehr Safer Traffic und der Schauinslandbahn (keine RVF-Tarife) wird das Baden-Württemberg-Ticket nicht anerkannt, da diese Angeboten eigenen Tarife zugrunde liegen.


Weitere Informationen zu Ihren Fragen zum RVF-Tarif finden Sie:

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