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Sonderfahrt - Feiern mit der VAG

Deine Veranstaltung in einer historischen Straßenbahn

Ob Geburtstag, Hochzeit oder Betriebsausflug: Diese Location garantiert ein unvergessliches Erlebnis! Das hier ist keine gewöhnliche Stadtbahnfahrt: Die historischen Fahrzeuge sorgen für neugierige Blicke von außen und strahlende Gesichter von innen. Deine Buchung kannst du um zahlreiche Optionen ergänzen, die eine besondere Feier versprechen.

Aktuelle Fahrzeuge

GT4 121 "Partywagen"

Der GT4 121 "Partywagen" wurde zu einem einzigartigen Partyerlebnis umgebaut und verbindet nostalgisches Flair mit modernem Komfort, ideal für besondere Feiern und Veranstaltungen.

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GT8 E 212 „PEPSI-Tram“

Der GT8 E 212 "PEPSI-Tram" ist speziell für den Partywagenbetrieb ausgestattet und sorgt für ein unvergessliches Unterhaltungserlebnis an Bord.

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TW 56

Erleben Sie mit unserem historischen Triebwagen Nr. 56 aus dem Jahr 1927 eine nostalgische Fahrt durch Freiburgs romantische Straßen und Plätze, ideal für gesellige Runden.

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TW 56 + BW 135

Erleben Sie mit unserem Oldtimerzug TW 56 + BW 135 aus den Jahren 1927 und 1953 eine nostalgische Fahrt durch Freiburgs romantische Straßen und Plätze in geselliger Runde.

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Häufige Fragen

Unser Buchungskalender richtet sich nach bestimmten betrieblichen Abläufen bei uns. Solltest du doch dringend einen anderen Zeitraum benötigen, kannst du im Feld für Anmerkungen deine Anfrage stellen.

Ja, das ist möglich – wir bitten aber darum, Müll (z.B. Verpackungsmaterial und Leergut) nach der Veranstaltung wieder mitzunehmen.

Im Partywagenbetrieb gilt, dass die Sitzplatzzahl auch die maximal zulässige Fahrgastzahl bedeutet.

Im Transferbetrieb (Fahrt von A nach B) und bei Stadtrundfahrten entspricht die maximal zulässige Fahrgastzahl der jeweiligen Gesamtzulassung (Sitzplätze + Stehplätze).

Ja, dies ist allerdings nur an Haltestellen und unter Einhaltung von betrieblichen Abläufen möglich.

Ja, an Endhaltestellen können Gäste die VAG-eigenen Toilettenanlagen nutzen.

Wir freuen uns, wenn die Party in Fahrt kommt – aufgrund von Dienstplänen ist eine spontane Verlängerung der Fahrt in der Regel nicht möglich.

Wir wissen, dass sich Pläne manchmal ändern. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: 

  • Stornierungsgebühr 30 Tage vor dem Fahrttermin = 25% des Fahrpreises (ohne Berücksichtigung von eventuell vereinbarten, jedoch noch nicht abgerufenen Zusatzleistungen)
  • Stornierungsgebühr 14 Tage vor dem Fahrttermin = 50% des Fahrpreises (ohne Berücksichtigung von eventuell vereinbarten, jedoch noch nicht abgerufenen Zusatzleistungen)
  • Stornierungsgebühr unter 14 Tagen vor dem Fahrttermin = 100% des Fahrpreises (ohne Berücksichtigung von eventuell vereinbarten, jedoch noch nicht abgerufenen Zusatz-leistungen).

Spezifische Informationen zu den weiteren Beförderungsbedingungen im Sonderverkehr findest du hier.

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